Grundbucheinsichtstelle

Bei der Grundbucheinsichtstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau ist es möglich, Einsicht in das Grundbuch der Gemarkungen Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Altneudorf und Schönau zu nehmen, Grundbuchausdrucke zu erhalten,.

Für Grundbucheinsichtnahmen ist eine Terminvereinbarung  erforderlich, bitte verwenden Sie die untenstehenden Kontaktdaten.

Wir weisen darauf hin, dass Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen in der Grundbucheinsichtstelle grundsätzlich nicht erstellt oder beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Notar oder an die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Außenstelle Weinheim.

Zur Terminvereinbarung verwenden Sie gerne das untenstehende Formular. BItte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, das betreffende Flurstück sowie die Gemarkung an. Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, den Grundbuchauszug abzuholen, ist eine Zusendung per Post möglich. BItte beantragen Sie in diesem Fall den Grundbuchauszug schriftlich oder mit untenstehendem Kontaktformular.

Unterschriftsbeglaubigung

Für die folgenden Zwecke kann eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen werden:

  • Antrag auf Löschungen im Grundbuch, z.B. von Grundschulden, Dienstbarkeiten 
  • Antrag auf Erbbauzinserhöhung
  • Antrag auf Eintragung / Änderung im Vereinsregister 

Damit sichergestellt werden kann, dass die Urkundsperson anwesend ist, ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Nutzen Sie dafür bitte das untenstehende Formular, oder vereinbaren Sie einen Termin telefonisch.

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